Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publikationen aller Art in den Zeitschriften der Weber Verlag AG

1. Anwendbarkeit

Dieser Tarif ist für alle Insertionsaufträge verbindlich, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

2. Publikation von Anzeigen

Der Verlag behält sich das Recht vor, Anzeigen abzulehnen. Für den Inhalt einer Anzeige ist der Auftraggeber voll verantwortlich.
Wird der Verlag von Dritten haftbar gemacht, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Verlag von allen Ansprüchen und Kosten freizustellen.

2.1 Politische Veröffentlichungen

Politische Veröffentlichungen müssen generell den Namen der für das Inserat verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person, bei Gruppen ohne eigene Rechtspersönlichkeit den Namen mindestens einer verantwortlichen Person enthalten.

3. Bestellung, Änderung und Sistierung von Anzeigen

Bitte in schriftlicher Form an den Verlag. Änderungen und Sistierungen sind bis zum Anzeigenschluss ohne Kostenfolge möglich. Unkosten für bereits bearbeitetes Material werden verrechnet. Bei telefonischer Durchgabe von Dispositionen kann keine Gewähr übernommen werden. Für Aufträge, die durch Einwirkung höherer Gewalt nicht vereinbarungsgemäss erscheinen, kann der Verlag keine Haftung übernehmen. Das Verschiebungsrecht bleibt grundsätzlich vorbehalten.

4. Platzierungen

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber unverbindlich. Platzierungsvorschriften sind zuschlagspflichtig (+20 %). Verschiebungen innerhalb der Ausgabe aus technischen Gründen müssen unter Verzicht auf den Zuschlag vorbehalten werden.

5. Gestaltung

Anzeigen müssen vom redaktionellen Inhalt unterschieden werden können. Der Verlag behält sich bei Bedarf das Recht vor, den Hinweis «Anzeige» anzubringen. Logo und Name der Zeitschrift dürfen nur mit schriftlichem Einverständnis des Verlags verwendet werden.

6. Rabatte

Wiederholungsrabatte gelten für ein Jahr ab Erscheinen des 1. Inserats und eine Firma sowie für gleiche Anzeigegrössen (Texte und Sujets dürfen geändert werden, wenn es sich um Volldruckmaterial handelt). Mehr- oder Minderbezüge gegenüber dem vereinbarten Quantum werden durch Gutschriften bzw. Lastschriften ausgeglichen. Unbenutzte Mengen können nicht auf das folgende Abschlussjahr übertragen werden. Bei Erweiterung von Abschlüssen hat der Auftraggeber Anspruch auf rückwirkenden Rabatt nach Abschluss des Auftrags. Jeder Anzeigenauftrag ist grundsätzlich nur für Anzeigen eines einzigen Auftraggebers bestimmt. Bei Anzeigenaufträgen von kommissionsberechtigten Werbeagenturen und Mediaagenturen wird eine Beraterkommission (BK) von 5 % vom Rechnungsnetto gewährt.

7. Druckfehler/fehlerhafte Daten

Druckfehler, die den Sinn der Anzeige nicht entstellen, berechtigen nicht zu Preisnachlässen. Für Inserate, die durch ungeeignete Druckunterlagen bzw. Grafiken nicht einwandfrei erscheinen, kann keine Haftung übernommen werden. Ersatz oder Preisreduktion kann nur geltend gemacht werden, wenn die Anzeige durch grössere Mängel in der technischen Wiedergabe ihre Werbewirkung verliert (technisch bedingte Abweichungen in der Farbgebung oder Passerdifferenzen ausgenommen).

8. Gut zum Druck

Probeabzüge oder nach Vereinbarung. PDF-Proofs werden auf Wunsch geliefert, sofern die Druckunterlagen termingerecht vorhanden sind. Für Korrekturen ist der Auftraggeber verantwortlich. Wird ein Proof nicht fristgemäss zurückgesandt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt. Inhaltliche Korrekturen und aufwändige Änderungen nach dem ersten Gut zum Druck werden nach Aufwand verrechnet.

9. Geistiges Eigentum

Der Auftraggeber anerkennt das Urheberrecht des Verlags an den vom Verlag individuell gestalteten Inseraten. Soweit der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt, ist ihm die Nutzung daran erlaubt. Nicht autorisierte Bearbeitung und Verwertung von abgedruckten oder auf Online-Diensten eingespiesenen Inseraten durch Dritte ist unzulässig und wird vom Inserenten untersagt. Dieser überträgt dem Verlag das Recht, mit geeigneten Mitteln vorzugehen.

10. Zahlungsfrist

30 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne Skonto. Die Fakturierung der Inserate erfolgt nach Erscheinen jeder Ausgabe, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei Betreibung, Nachlass oder Konkurs sind Rabattvergütungen und Vermittlerprovisionen hinfällig.

11. Beleglieferung

Auftraggeber ausserhalb des Verteilungsgebietes erhalten ein Belegexemplar mit der Rechnung.

12. Reklamationen

Reklamationen werden bis 10 Tage nach Erscheinen der Anzeige angenommen und sind an den Verlag zu richten.

13. Vorzeitige Vertragsauflösung

Stellt ein Titel während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, kann der Verlag ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten.
Der Auftraggeber ist damit nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate entbunden.

14. Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich zuzüglich 7,7 % MwSt.

15. Gerichtsstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Thun.